Bodenschutz

Betrifft Ihr Bauvorhaben Boden? Sind Fruchtfolgeflächen betroffen? Ist mit Schadstoffbelastungen zu rechnen? Wird Boden ab- oder aufgetragen, temporär befahren oder für Bauinstallationen genutzt? Wenn ja, finden Sie auf unseren Themenseiten Informationen darüber, welche Unterlagen Sie mit dem Baugesuch einreichen müssen.

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Was ist Boden?

Das Umweltschutzgesetz USG definiert den Boden als «oberste unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können».
In der Bodenkunde werden drei Bodenschichten unterschieden:

A-Horizont: Oberboden

Direkt an die Oberfläche grenzt der Oberboden. Er wird in der Fachsprache «A-Horizont» genannt. Oberböden sind in der Regel ca. 25 Zentimeter mächtig, dunkel gefärbt, mit Humus (abgestorbene organische Substanz) angereichert. Ein gesunder Oberboden ist intensiv belebt, stark durchwurzelt, die Erde locker und krümelig.

B-Horizont: Unterboden

Die unter dem Oberboden liegende Bodenschicht wird als Unterboden bezeichnet und in der Fachsprache «B-Horizont» genannt. Unterboden ist meist bräunlich sowie heller gefärbt, schwächer durchwurzelt und weniger belebt als Oberboden.

C-Horizont: Untergrund (gehört nicht zum Boden)

Unter dem Unterboden liegende Schichten werden als Untergrund oder «C-Horizont» bezeichnet. Sie bestehen aus kaum oder nicht verwittertem Locker- und Festgestein und zählen nicht zum Boden.

Querschnitt eines Bodenprofils mit drei Horizonten. A-Horizont: dunkler Oberboden. B-Horizont: heller Unterboden. C-Horizont: Muttergestein.
Bodenprofil mit drei Horizonten. Quelle: Fachstelle Bodenschutz

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